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Was tun, wenn
die Abmahnung kommt?
Nicht
erst seit der Handel im Internet zu seiner heutigen Bedeutung
herangewachsen ist, kennt man sie: „Abmahnwellen“,
„Abzocker“, „Abmahnvereine“.
Doch gerade in den letzten Jahren gibt es neue Höhepunkte
dieser unschönen
Auswüchse des Wettbewerbsrechts, zumal sehr viele
Kleinstunternehmer durch das
Internet plötzlich bundesweit tätig sind –
was es einfach macht, für
Massenabmahnungen entsprechend viele „Opfer zu
finden“. Für Furore haben in den
letzten Jahren unter Internethändlern Abmahnungen wie die von
Mediamarkt oder bei privaten Internetnutzern solche gegen Verwender von
im
Internet „schwarz“ weitergegebener Musikdateien
(insbesondere in Filesharing-Netzwerken)
gesorgt.
Was
eigentlich genau ist eine Abmahnung? Unter Abmahnung im Sinne des
gewerblichen Rechtsschutzes versteht man ein Schreiben, in dem eine
Rechtsverletzung aufgezeigt wird und der Betroffene aufgefordert wird,
diese
für die Zukunft zu unterlassen. Normalerweise wird er dabei
zur Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert (d.h. einer
Erklärung, das
beanstandete Verhalten zu unterlassen, und für den Fall einer
weiteren
Verletzung eine Vertragsstrafe zu zahlen), und wenn die Abmahnung von
einem
Anwalt kommt, wird im Allgemeinen auch dazu aufgefordert, die bei
diesem
entstandenen Honorarkosten zu tragen.
Abmahnungen
gibt es insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts, wo
sich entweder Konkurrenten wegen ihrer Werbung oder sonstigen
verkaufsfördernden Maßnahmen abmahnen, wenn diese
nicht den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechen, oder wo Verbände einzelne
Unternehmer wegen solcher
Verfehlungen in Anspruch nehmen. Weiterhin ist die Abmahnung ein
übliches
Instrument im Markenrecht, wo man einen anderen dazu auffordert, die
Nutzung
der eigenen Marke oder eines zum Verwechseln ähnlichen
Zeichens einzustellen.
Auch im Urheberrecht kennt man die Abmahnung.
Im
Grunde liegt der Sinn einer Abmahnung darin, dem Rechtsverletzer die
Möglichkeit zu geben, den Verletzten klaglos zu stellen, ohne
dass ein teures
und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren durchgeführt werden
muss. Von daher ist
sie eine gute Sache – aber natürlich stellt sich
für den Empfänger häufig die
Frage, ob denn die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist.
Gerade die Spezialfragen des Wettbewerbsrechts sind selbst für Juristen nicht einfach zu beantworten, weswegen auch die Konsultierung von Google nicht immer zu einer Lösung führt. Darüber hinaus bleibt manchmal auch Unsicherheit, wenn die Abmahnung offenbar prinzipiell berechtigt ist – ist die geforderte Anwaltsgebühr überzogen? Ist die Formulierung der Unterlassungserklärung in Ordnung, oder geht sie zu weit? Diese Fragen müssen im Grunde einem Spezialisten vorgelegt werden, damit man sich zum einen nicht unnötig verpflichtet, zum anderen aber nicht mit einem kostspieligen Gerichtsverfahren überzogen wird, wo es doch vielleicht besser gewesen wäre, eine passend zugeschnittene Unterlassungserklärung abzugeben.
Was passiert, wenn
man eine Abmahnung ignoriert? Der Abmahnende wird in den meisten Fällen nicht
dabei stehenbleiben. Häufig wird als nächster Schritt eine Einstweilige
Verfügung bei Gericht beantragt. Für den Angreifer hat dies den Vorteil, dass
er keinen Gerichtskostenvorschuss einzahlen muss und dass die Entscheidung in
vom Gericht - anhand der eingereichten Unterlagen - als eindeutig beurteilten
Fällen sehr schnell ergeht, und zwar ohne Anhörung des Gegners. Der bekommt
davon erst etwas mit, wenn er die Einstweilige Verfügung zugestellt bekommt,
welche ihm üblicherweise bestimmte Verhaltensweisen (eine bestimmte Werbung, die
Nutzung eines bestimmten Kennzeichens) untersagt - woran er sich auch halten
sollte, da sonst hohe Ordnungsgelder drohen.
Der Verfügungsbeklagte kann nun entweder die Regelung als endgültig akzeptieren und eine sogenannte Abschlusserklärung abgeben, oder er legt einen Widerspruch ein. Dann wird eine mündliche Verhandlung anberaumt und die Einstweilige Verfügung entweder aufgehoben oder bestätigt. Unter Umständen wird die Sache endgültig sogar erst in einem regulären Klageverfahren geklärt, wo beide Seiten gegenüber dem Verfügungsverfahren erweiterte Möglichkeiten der Beweisführung haben.
Die Möglichkeiten und Strategien, die sich bieten, sind äußerst vielfältig und kompliziert, so dass man dringend dazu raten muss, eine solche Rechtsstreitigkeit ausschließlich von einem Spezialisten der Materie betreuen zu lassen!
Rechtsanwalt
Dr. Otfried Krumpholz
Lesen Sie auch unseren Artikel speziell zu urheberrechtlichen Abmahnungen und der Filesharing-Abmahnwelle
Stand:
1.2.2010
