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Internationaler
Markenschutz
- Wann ist
internationaler Markenschutz sinnvoll?
- Welche
Schutzmöglichkeiten gibt es?
- Was kostet
internationaler Markenschutz?
Internationaler
Markenschutz
Der Wert einer guten Marke
für die eigene
Marketingstrategie ist unbestritten. Auch viele kleine und mittlere
Unternehmen
nutzen Marken, um ihre Produkte oder Dienstleistungen unverwechselbar
zu machen.
Eine Marke hat nicht nur einen Wiedererkennungswert für den
Kunden, sie kann
auch Träger der Assoziationen werden, die sich mit dem Produkt
verbinden
sollen, und auf diese Weise ins Zentrum einer Werbestrategie gestellt
werden.
Natürlich will niemand,
dass sich ein anderer der
Früchte der eigenen Marketingarbeit bedient. Deswegen tut
Markenschutz not. Die
Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
kostet zur
Zeit im Regelfall 300 €, dazu kommen noch Kosten einer
– meist empfehlenswerten
– Vorabrecherche sowie gegebenenfalls die der anwaltlichen
Beratung.
Eine solche Marke
schützt den Inhaber aber nur davor,
dass auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland jemand "sein"
Zeichen oder ein verwechselbares für gleiche oder
ähnliche Waren oder
Dienstleistungen verwendet.
(Grundlagen zum Thema Marken und Kennzeichenschutz können Sie hier nachlesen.)
Dieser Artikel will nun die
Möglichkeiten aufzeigen,
wie man seine Marke auch international schützen kann.
Wann ist internationaler
Markenschutz sinnvoll?
Markenschutz, der über
die deutschen Grenzen
hinausgeht, kann selbst für kleinere Unternehmen durchaus
sinnvoll sein. Gerade
wegen der Vertriebs- und Werbemöglichkeiten, die das Internet
bietet, ist eine
internationale Ausrichtung der Geschäftstätigkeit
nicht bloß finanzstarken
Großunternehmen oder gar "global players" vorbehalten. Ein
Vertrieb
in das deutschsprachige Ausland z.B. erscheint vielen als ebenso
natürlich wie
das Geschäft im eigenen Land. Die Kraft der deutschen Marke
reicht jedoch nur
bis zur Grenze.
Immer dann, wenn schon
gegenwärtig im Ausland agiert
wird oder eine Ausdehnung des eigenen Geschäftes auf andere
Länder in
absehbarer Zukunft geplant ist, ist deshalb über die Kosten
und Nutzen des
internationalen Markenschutzes nachzudenken. Dabei gilt es, die eigene
Markenstrategie frühzeitig festzulegen. Meldet man etwa eine
Marke im Inland
an, will sich aber die Kosten für eine internationale
Registrierung sparen, bis
man tatsächlich – vielleicht einige Jahre
später – auf den ausländischen Markt
expandiert, kann es sein, dass die Marke dort mittlerweile durch fremde
Registrierungen blockiert ist. Dies geschieht manchmal sogar
bösgläubig, wenn
nämlich Marktbeobachter oder Konkurrenten die Expansion
vorhersehen und die
Marke blockieren, bevor das Unternehmen seine heimische Marke auch im
anderen
Land geschützt hat.
Welche
Schutzmöglichkeiten gibt es?
Prinzipiell gibt es drei
Möglichkeiten für den
internationalen Markenschutz, die sich unter Umständen
kombinieren lassen:
a) Anmeldung
in einzelnen Staaten
c) Registrierung
einer IR-Marke
a) Anmeldung in einzelnen Staaten
Die simpelste Variante ist es,
gezielt in den Ländern
eine Marke eintragen zu lassen, in die man seine Tätigkeit
ausweiten will.
Dieses Verfahren ist besonders dann sinnvoll, wenn es nur um ein Land
oder um
wenige geht und eine weitere Expansion nicht geplant ist. In diesem
Fall sind
die Kosten normalerweise geringer als bei den "Sammelregistrierungen", wie sie
unter b) und c) beschrieben werden. Zu beachten ist aber, dass eine
sogenannte
"rechtserhaltende Benutzung" der Marken in jedem einzelnen Land
erfolgen muss. Wird nämlich eine registrierte Marke nicht
benutzt, verliert sie
nach einer gewissen Schonfrist (die in der Regel 5 Jahre
beträgt) ihre Wirkung
und kann auf Antrag eines anderen gelöscht werden.
Geht es um eine
größere Zahl von Ländern, die der EU
zugehören, ist die Registrierung einer EU-Marke beim
"Harmonisierungsamt
für den Binnenmarkt" kostengünstiger als einzelne
nationale
Markenanmeldungen. Weitere Vorteile liegen darin, dass man nur ein
einziges –
übrigens verhältnismäßig
unbürokratisches – Anmeldeverfahren
durchführen muss
und auch die Benutzung der Marke in nur einem EU-Land als
rechtserhaltende
Benutzung ausreichen kann. Die EU-Marke ist rechtlich sehr ähnlich
ausgestaltet wie
die Deutsche Marke, was daran liegt, dass das Deutsche Markengesetz wie
das
Markenrecht der anderen EU-Länder auf einer EU-Richtlinie
beruht.
Der Nachteil der EU-Marke liegt
in ihrem
Alles-oder-Nichts-Charakter: Sollte sich herausstellen, dass auch nur
in einem
der 27 EU-Länder schon eine gleiche oder
verwechslungsfähig ähnliche Marke
registriert ist, kann der Inhaber die Eintragung der EU-Marke
verhindern bzw.
eine schon eingetragene Marke löschen lassen. Die
Anmeldegebühren sind in
diesem Fall verloren; die Priorität des Anmeldetages kann aber
durch eine
(kostspielige) Umwandlung in nationale Anmeldungen gerettet werden,
womit man
praktisch auf die oben unter a) beschriebene Strategie umschwenkt. Eine
Vorab-Recherche, die alle nationalen
Markenämtern einbezieht, ist
außerordentlich teuer. Oft wird man sich daher mit einem
"Plausibilitäts-Check" zufriedengeben und einfach das Internet
nach
Hinweisen auf kollidierende Marken untersuchen.
Eine weitere elegante
Möglichkeit, die sogenannte
Internationale Registrierung (IR), eröffnet sich den Inhabern
von nationalen
Marken. Eine Marke kann auf bestimmte andere Länder ausgedehnt
werden. Voraussetzung
ist, dass das Ausgangsland in einem der IR-Abkommen ist,
nämlich dem MMA
(Madrider Markenabkommen) oder dem PMMA (Protokoll zum Madrider
Markenabkommen)
und das Zielland im selben Abkommen. Beide Abkommen unterscheiden sich
nur in
Einzelheiten und sind eng miteinander verwandt; Deutschland ist beiden
beigetreten, so dass die meisten wichtigen Staaten für die
Internationale
Registrierung von deutschen Marken zugänglich sind.
Die Kosten sind deutlich
niedriger als bei Anmeldung
von eigenständigen Marken in den einzelnen Ländern.
Die durch eine IR-Marke
gewonnenen Schutzrechte muss man sich als Bündel von einzelnen
Markenrechten
vorstellen, die für jedes Land unabhängig voneinander
bestehen und sich auch
jeweils nach dem nationalen Markenrecht richten. Diese
Unabhängigkeit steht
aber für die ersten 5 Jahre unter einer erheblichen
Einschränkung: die
IR-Markenrechte sind in dieser Zeit vom Bestand der Heimatmarke
abhängig. Das
bedeutet vor allem: Verletzt eine IR-Marke
prioritätsältere Rechte im Heimat-
oder einem Erstreckungsland, kann der Inhaber dieser Marke u.U. die
Heimatmarke
angreifen und zur Löschung bringen, und mit ihr alle
IR-Markenrechte. Auch bei
der IR-Marke muss die rechtserhaltende Benutzung in jedem einzelnen
Land
erfolgen, für das die Marke registriert wurde.
Eine IR-Marke zu registrieren
empfiehlt sich dann,
wenn man Markenschutz außerhalb der EU benötigt. Als
wichtige Märkte sind die
Länder Osteuropas, Norwegen, die Schweiz, die USA, China,
Japan und die Türkei
Mitglieder im MMA oder PMMA.
Was kostet internationaler
Markenschutz?
Die Registrierung in einzelnen
Staaten (Strategie a)
kostet sehr unterschiedliche Gebühren, von wenigen hundert bis
zu vielen
tausend Euro (einer der teuersten Staaten in dieser Hinsicht ist
Japan).
Gemessen daran ist die EU-Marke, die 27 Länder umfasst,
relativ günstig: Die
Anmelde- und Eintragungsgebühr betragen zusammen im Normalfall
1.750 Euro.
(Dies gilt – wie bei der deutschen Marke und bei den
Grundgebühren der IR-Marke
– für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen)
Bei IR-Marken kommt es
darauf an, auf wie viele und welche Länder der Markenschutz
erstreckt werden
soll. Zunächst ist eine Verfahrensgebühr von derzeit
180 € an das DPMA zu
entrichten, welches die Anmeldung an die WIPO (Weltorganisation
für Geistiges
Eigentum) weiterleitet. Bei der WIPO ist eine Grundgebühr von
653 CHF (bei
farbigen Marken 903 CHF) fällig. Außerdem kostet
jedes Land entweder 73 CHF,
wenn es ein Land ist, das Mitglied im MMA ist, oder eine individuelle
Gebühr
für Länder, die (nur) dem PMMA beigetreten sind.
Diese indivduellen Gebühren
betragen derzeit zwischen 94 CHF (Griechenland, pro Klasse) und 1.337
CHF
(Japan, ebenfalls pro Klasse).
Hinzu kommen gegebenenfalls
Kosten für eine Markenrecherche,
die unter Umständen die eigentlichen
Registrierungsgebühren sogar übersteigen.
Bei der Anmeldung in einzelnen Ländern (oben unter a) beschriebene Strategie) ist darüber
hinaus meistens ein
Vertreter im Land erforderlich.
Rechtsanwalt
Dr. Otfried Krumpholz
Stand:
1.11.2006
